Im Mietrecht stellt Corona einiges auf den Kopf. Insbesondere bei der Vermietung von Gewerbe-Immobilien kommt es immer wieder zum Streit um Mietkürzungen während der Lockdown-Phasen oder aufgrund der finanziellen Situation des Mieters, die der Corona-Krise geschuldet sind.
Aktuelle Nachrichten zum Thema Corona und Mietrecht:
Gewerbetreibende dürfen Miete im Lockdown mindern
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Gewerbetreibende würfen während eines Lockdowns dioe Miete für ein Ladenlokal mindern - allerdings muss die Mietminderung begründet und den allgemeinen Umständen angepasst sein.
Miete nachträglich mindern - geht das?
Der Bundesgerichtshof hat sich klar zur Möglichkeit einer zulässigen Mietminderung von Gewerbetreibenden im Corona-Lockdown positioniert und damit vielen Unternehmen Hoffnung gemacht, die ungleiche Lastenverteilung der Coronakrise doch noch in gerechtere Bahnen lenken zu können. Allerdings: Das Urteil zum Aktenzeichen XII ZR 8/21 ist nur bedingt anwendbar und setzt drei Punkte zwingend voraus:
- Es muss sich um ein gewerblich genutzte Immobilien handeln
- Es gilt nur für Minderungen innerhalb behördlich angeordneter Schließungen
- Die Minderung des Mietzinses muss den individuellen Umständen entsprechen