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Vor der Krise ist nach der Krise und wir möchten uns nicht nur als juristische Begleiter empfehlen in schweren Zeiten, sondern uns auch mit der Expertise einer seit 2007 im Wirtschaftsrecht erfahrenen Kanzlei als Krisen-Aufbereiter anbieten.
Im Arbeitsrecht wird die Aufarbeitung der Corona-Krise in zahllosen Diskussionen um Kündigungen, Gehaltskürzungen, Urlaubsregelungen etc. münden. Das normale Regelwerk des Arbeitsrechtes reicht hier unter Umständen nicht mehr aus und der Gesetzgeber wird "für die Zeit danach" nachbessern müssen. Aktuell ist wichtig, dass Abeitnehmer und Arbeitgeber sich darüber bewusst sein müssen, ob sie sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen bewegen oder ob Streitigkeiten nicht vielleicht zeitnah geregelt werden können, bevor es zu langwierigen Verfahren kommt.. Aktuell geht es auch um die anstehende Impfpflicht im Pflegebereich und in Krankenhäusern.
Weitere InformationenNach unserer Meinung sind die Erleichterungen im Insolvenzrecht ein zweischneidiges Schwert. Zwar ist es in Ordnung, dass Insolvenzanmeldungen in Corona-Zeiten ausgesetzt werden können, aber man muss auch vielfach davon ausgehen, dass Corona nicht allein für die Insolvenz eines Unternehmens verantwortlich ist, und dass vielfach nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Unternehmen nach der Aufhebung der Corona-Restriktionen wieder zeitnah auf Kurs kommt. Welche Ansprüche haben Gläubiger, Banken, Vermieter oder Mitarbeiter dann und vor allem: Aus welcher "Masse" wird bedient, wenn die Insolvenz auch nach Corona nicht abgewendet werden kann?
Weitere InformationenWenn der Alltag wieder auf "Normal" geschaltet wird, dürfte bei großen und kleinen Unternehmen ein großes Aufräumen anstehen. Wie können die Darlehen zurückgezahlt werden, wie die die Gläubiger befriedigt Wir wollen Selbständigen, Personen- und Kapitalgesellschaften zur Seite stehen, um das Schiff wieder auf den richtigen Kurs zu bringen. Von einer zeitnahen und juristischen Aufarbeitung der Krise wird es abhängen, ob dieser Kurs stabil zum Ziel führt-
Weitere InformationenDerzeit läuft nicht alles rund bei der Bewilligung von Hilfsmitteln aus den verschiedensten Rettungsschirmen. Hier gibt es Potential für kommende Auseinandersetzungen, z.B. auch dann, wenn Mittel ohne Bedarf angemeldet, oder nicht richtlinienkonform verwendet wurden. Eins steht auf jeden Fall fest: Nach der Krise wird ein großer Teil der Hilfsangebote zurückgezahlt werden müssen. Wir verstehen unter juristischer Unternehmensberatung, dass wir Ihnen mit großer Expertise aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht zur Seite stehen können
Weitere InformationenIn Corona-Zeiten werden viele Verträge nicht erfüllt werden können - eine Pandemie ist "Höhere Gewalt". Trotzdem gibt es zwischen der Auflösung eines Vertrages wegen der Unmöglichkeit der Ausführung über die Teillieferung bis hin zu einer späteren Erfüllung viele Zwischenstufen. Auch wird man kritische Fragen zulassen und erörtern müssen: Was ist möglich, was ist zumutbar - was ist lediglich fehlende Flexbilität? Wir vertreten unsere Mandanten mit einer großen Expertise als Kanzlei für Wirtschaftsrecht.
Weitere InformationenWir erwarten mittelfristig eine große Prozessflut - ein gutes Beispiel ist die in Vorbereitung befindliche Sammelklage gegen die Tourismus-Verantwortlichen in Ischgl. Verstöße gegen behördliche Anordnungen, das Erschleichen von Leistungen, Insolvenzverschleppungen, Betrug - Corona wird nicht nur das beste in Deutschland zu Tage bringen, sondern auch seine dunklen Seiten aufdecken.
Weitere InformationenPandemien sind für deutsche Haftpflicht-, Betriebs- und Ausfall-Versicherer Neuland, ebenso für die Versicherten. Klar scheint aber derzeit, dass die Konzerne Deckungspflichten nicht anerkennen, oder Deals zu Lasten der Versicherten eingehen möchten.
Weitere InformationenWer sich über die Regeln der Corona-Schutzverordnungen hinwegsetzt, Kontaktverbote missachtet oder als Gewerbebetrieb behördliche Anweisungen nicht folgt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Im Wiederholungsfall sogar mit der Aufnahme eines Strafverfahrens.
Weitere InformationenGewerbliche Mietverträge dürfen grundsätzlich nicht ohne Änderung des Mietvertrages und auch nicht in Teilen einseitig aufgehoben werden. In Lockdown-Zeiten sieht das allerdings etwas anders aus. Hier gibt es Möglichkeiten zur Mietminderung, auch wenn diese nicht im Vertragswerk hinterlegt wurden.
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