Anwaltkosten bei Einspruch gegen Corona-Bußgeld

Eine der häufigsten Fragen zu aktuellen Verfahren ist die nach den Kosten einer anwaltlichen Begleitung im Einspruchsverfahren bei der Verwaltungsstelle, die den Bußgeldbescheid auf den Weg gebracht hat. Anwälte müssen zwischen 30 und 170 Euro als Grundgebühr berechnen, hinzu kommt eine 20 € Auslagen-Pauschale sowie die Verfahrensgebühr. Für Geldbußen zwischen 40 und 5.000 € liegt der Gebührenrahmen nach Nr. 5103 VV-RVG zwischen mindestens 30 € und höchstens 290 €.Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Eva Birkmann: „Mit rund 100 Euro Einspruchsgebühren ist also immer zu rechnen. Rechtsanwälte und Verwaltungen haben hier aber einen gewissen Spielraum! Die Zahlen deuten aber schon an, dass eine anwaltliche Begleitung eher bei den höheren Summen Sinn macht und nicht bei einem 50 Euro Bußgeld, denn diese Kosten sind ebenso verloren wie die Verfahrenskosten und werden selbst bei einem erfolgreichen Einspruch nicht erstattet!“Ausnahme: Rechtsschutzversicherungen tragen nach Abfrage der Deckungsmöglichkeiten in begründeten Fällen die Kosten!

Bei ganz geringen Geldbußen kann unter Umständen die Verfahrensgebühr auch komplett entfallen. Bei einer Geldbuße von mehr als 5.000 € erhöht sich die Verfahrensgebühr auf den Rahmen 40,00 bis 300 €.Da zu treffende Kostenvereinbarungen sehr variabel ausgestaltet werden können empfiehlt Rechtsanwältin Birkmann, anstehende Anwaltkosten vorab zu besprechen und auch schriftlich zu fixieren. Darüber dürfen aber Fristen und Form-Ansprüche nicht vergessen werden, denn die Anfrage bei einem Anwalt setzt die im Bußgeldbescheid genannte Frist nicht aus. Birkmann: „Notfalls müssen Sie den Einspruch selbst formulieren. Formanspruch ist dabei eine klare Zuordnung zu Ihrem Fall (Aktenzeichen, Fallnummer o.ä.), eine ladungsfähige Absenderadresse und eine korrekte Anschrift der zuständigen Verwaltungsstelle!“